Seit dem 23. Dezember 2020 gelten in Deutschland einheitliche Regelungen zur Maklerprovision für den Verkauf von Immobilien, die durch das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ (BGB) festgelegt wurden.
Das neue Gesetz sieht vor, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision bei Immobilienverkäufen teilen. Diese Regelung sorgt für mehr Transparenz und Fairness auf dem Immobilienmarkt und stellt sicher, dass beide Parteien gleichermaßen an den Maklerkosten beteiligt sind.
Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Die neuen Regelungen zur Teilung der Maklerprovision gelten nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Sollte der Käufer im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit agieren, können die Maklerkosten weiterhin anders vereinbart werden. In solchen Fällen sind abweichende Vereinbarungen möglich, die die Kostenaufteilung nach den Bedürfnissen der Beteiligten regeln.
Als erfahrener Immobilienmakler stehen wir Ihnen bei Fragen zur Maklerprovision und den gesetzlichen Regelungen kompetent zur Seite. Wir informieren Sie über die aktuellen Bestimmungen und unterstützen Sie dabei, alle Aspekte des Immobilienkaufs oder -verkaufs reibungslos zu gestalten.
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